Am Dienstag Nachmittag kam die erlösende Nachricht aus München. Nach wochenlangem Ringen um eine Lösung hat die Bayerische Staatsregierung in der gestrigen Kabinettsitzung die Finanzierung der Klinik am Steigerwald als Privatklinik finalisiert. Direkt im Anschluss an die Kabinettsitzung besuchten Bundestagsabgeordnete Frau Dr. Anja Weisgerber und der Staatssekretär des Bayerischen Innenministeriums Herr Gerhard Eck die Klinik am Steigerwald, um diese Nachricht persönlich Chefarzt Dr. Schmincke, Oberarzt Paul Schmincke und Geschäftsführer Patrick Kling mitzuteilen – natürlich unter Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes.
Im Vorfeld dieser Entscheidung war deutlich mehr Informationsarbeit zu leisten als zunächst gedacht. Die Redaktion der Mainpost sprach im Anschluss mit Herrn Gerhard Eck, Frau Dr. Anja Weisgerber und Herrn Patrick Kling.
Herr Kling, die Klinik am Steigerwald hat vor über einem Monat die Betten geräumt, um für die Krisenbewältigung zur Verfügung zu stehen und fungiert inzwischen seit zwei Wochen als Abstromklinik. Warum war die Frage der Finanzierung so schwer zu klären?
Nachdem der Bundesrat am 27.03. dem „Gesetz zum Ausgleich COVID 19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ zugestimmt hat, bekamen alle zugelassenen Krankenhäuser, sowie Kur- und Reha-Einrichtungen eine Entschädigung für frei gehaltene Betten zugesprochen. Privatkliniken, die ebenfalls zur Bettenräumung verpflichtet wurden, waren und sind von diesem Bundesrettungsschirm für Krankenhäuser nicht erfasst.
Da die Finanzierung des Rettungsschirms größtenteils durch den Gesundheitsfonds der GKV erfolgt, sah man auf Bundesebene auch keine Möglichkeit zur Nachjustierung. Da unser Krankenhaus aber ebenfalls durch die Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern zur Räumung verpflichtet wurde, wie jedes Krankenhaus mit Kassenzulassung nach SGB V auch, konnte die Bayerische Staatsregierung überzeugt werden, hier eine Bayerische Lösung zu finden.
Klar ist, dass die Klinik am Steigerwald auch heute noch einer ungewissen Zukunft entgegen sehen würde, wenn nicht sowohl Frau Dr. Weisgerber, als auch Herr Eck alles getan hätten, um die nötigen Informationen an die richtigen Stellen zu bringen.
Herr Eck, kennen Sie die Arbeit der Klinik am Steigerwald und wie sieht die gefundene Lösung hinsichtlich der Finanzierung aus?
Ich kenne die Klinik am Steigerwald seit Gründung im Jahr 1996 und ich weiß, welche Arbeit dort seit über 20 Jahren geleistet wird. Deshalb war es mir auch so wichtig, hier eine Lösung zu finden, damit die Klinik am Steigerwald dem Bayerischen Gesundheitswesen erhalten bleibt.
Nach zähem Ringen der beteiligten Ministerien ist es uns gelungen, eine rückwirkende Zahlung des Freistaats Bayern für jedes staatlich verordnete freie Bett seit dem 16.03. in Höhe von 280 EUR zu erhalten. Mir ist bewusst, dass dadurch nicht der gesamte Verlust aufgefangen werden kann, aber zumindest eine Abmilderung des Schadens und damit das wirtschaftliche Überleben der Klinik sichergestellt werden kann.
Frau Dr. Weisgerber, kennen Sie die Klinik am Steigerwald persönlich? Wie schwer war es, die Finanzierung letztlich in trockene Tücher zu bringen?
Durch einige Veranstaltungen in der Klinik und in der Region sind mir sowohl die Klinik, als auch der Chefarzt Dr. Schmincke und der Geschäftsführer Herr Kling persönlich bekannt. Die Klinik am Steigerwald ist eine der renommiertesten Kliniken für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) in Deutschland. Das Konzept des Zusammenwirkens aus konventioneller Medizin mit den Vorteilen der TCM-Medizin, das die Klinik vor allem bei chronisch Kranken anwendet, für welche die Schulmedizin keine Antworten mehr hat, überzeugt mich sehr. Die Erfolge der Klinik am Steigerwald sprechen absolut für sich.
Die Klinik am Steigerwald war in der aktuellen Corona-Pandemie sofort bereit zu helfen und hat als sogenannte Abstrom-Klinik Covid-19-Patienten aufgenommen. Aus diesen Gründen habe ich mich aus Überzeugung für die Klinik am Steigerwald eingesetzt und freue mich, dass rückwirkend ab 16. März die Privatkliniken eine Ausgleichszahlung vom Freistaat Bayern erhalten. Das ist ein Ausgleich für die Bereithaltung von freien Betten sowie für den Aufschub planbarer Behandlungen. Damit ist es möglich, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Klinik abzumildern, um auch in Zukunft vielen Patienten helfen zu können.
Herr Kling, sind Sie zufrieden mit der finanziellen Lösung aus München?
Wir sind uns hier sehr bewusst, dass wahrscheinlich jeder in dieser Krise seinen Beitrag leisten muss – auch finanziell. Die zugesagten 280 EUR decken nicht die Kosten eines Bettenleerstandes. Ein Bett kostet uns pro Tag etwa 440 EUR. Aber es ist ein wichtiger Beitrag, der uns aktuell und in den nächsten Monaten wirtschaftlich überleben lässt. Dafür darf ich Frau Dr. Weisgerber und Herrn Eck auch im Namen unserer Mitarbeiter meinen herzlichsten Dank aussprechen.
Herr Kling, die Klinik am Steigerwald ist ein privates Krankenhaus, behandeln Sie in Ihrer Funktion als Abtromklinik in der Corona –Krise nur privat versicherte Patienten und wie ist die Kostenübernahme der Behandlungen geregelt?
In der jetzigen Phase erfolgt die Verteilung der Patienten, die im Zusammenhang mit Covid 19 aufgenommen werden, über den Leiter des Katastrophenschutzes Dr. Mildner in Schweinfurt, unabhängig vom Versicherungsstatus der Patienten. Die Patienten, die wir derzeit als Abstromklinik behandeln sind alle gesetzlich versichert. Die Kostenübernahmen der Behandlungen sind durch die gesetzlichen Krankenkassen gesichert. Die Klinik am Steigerwald stellt die Behandlung dieser Patienten mit ihrem tariflichen Tagessatz analog der Bundespflegesatzverordnung bei den gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung.
Herr Kling, inwieweit gibt es derzeit Hinweise, wann die Klinik zum Normalbetrieb zurückkehren kann?
In der Kabinettsitzung ist angesprochen worden, dass ein Stufenplan erarbeitet wird, wann und wie die Kliniken in ihren Normalbetrieb zurückkehren können. Dabei kann die zuständige Regierung Krankenhäusern, Kliniken und Reha-Einrichtungen nach genauen Abwägen wieder eine Tätigkeit in der ursprünglichen Versorgung gestatten.